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Urteil: Auch Schnapspralinen schützen vor Strafe nicht
Wenn Alkoholsünder auf frischer Tat ertappt werden, sprich in eine Polizeikontrolle geraten, sind sie um Ausreden nicht verlegen – mit wenig Erfolg! Das Amtsgericht Frankfurt hat jetzt einem Mercedes-Fahrer dessen Münchhausengeschichte nicht geglaubt, der angeblich mit 1,3 Promille lediglich zu viele Schnapspralinen gegessen haben wollte – Lappen weg!
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